Eine beruhigende Antwort auf eine häufige Sorge
Sie haben endlich die perfekte Hundekrankenversicherung gefunden und abgeschlossen. Doch dann kommt der Moment: Ihr bisheriger Tierarzt geht in Rente, Sie ziehen um oder sind einfach unzufrieden mit der Betreuung. Sofort kommt die bange Frage auf: „Was passiert jetzt mit meiner Versicherung? Muss ich den neuen Tierarzt anmelden? Wird die Versicherung die Behandlung beim neuen Tierarzt übernehmen?“
Diese Sorge ist verständlich, aber völlig unbegründet.
Die gute Nachricht vorweg:
Ein Tierarztwechsel ist bei allen seriösen Versicherungen problemlos möglich. Sie haben die freie Wahl und Ihr Versicherungsschutz bleibt vollständig erhalten.
Sie können so oft den Tierarzt wechseln, wie Sie möchten – die Versicherung übernimmt die Kosten weiterhin nach den vereinbarten Bedingungen.
Dennoch gibt es einige Punkte, die Sie wissen sollten, um den Wechsel optimal zu gestalten und böse Überraschungen zu vermeiden. Manche Hundebesitzer denken zum Beispiel nicht daran, dass verschiedene Tierärzte unterschiedlich abrechnen oder dass bestimmte Spezialkliniken andere Kostenstrukturen haben.
In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um den Tierarztwechsel mit Versicherung. Sie erfahren, warum die freie Tierarztwahl ein so wichtiges Merkmal ist und wie Sie den Wechsel optimal gestalten.
Freie Tierarztwahl: Ein Standard bei Hundekrankenversicherungen?
Die klare Antwort: Ja, bei allen seriösen Anbietern
Freie Tierarztwahl ist heute Standard bei praktisch allen empfehlenswerten Hundekrankenversicherungen. Das war nicht immer so – in den Anfängen der Tierkrankenversicherung gab es durchaus Anbieter, die nur bestimmte Tierarztpraxen akzeptierten oder Netzwerke vorgaben.
Warum freie Tierarztwahl so wichtig ist
Vertrauen ist entscheidend: Die Beziehung zwischen Ihnen, Ihrem Hund und dem Tierarzt basiert auf Vertrauen. Sie müssen sich wohlfühlen und Vertrauen in die Kompetenz haben.
Notfälle kennen keine Öffnungszeiten: Wenn Ihr Hund am Wochenende einen Unfall hat, können Sie nicht wählerisch sein. Sie müssen zur nächsten verfügbaren Tierklinik.
Spezialisierung wird wichtiger: Manche Krankheiten erfordern Spezialisten. Ein Hautarzt für Tiere, ein Kardiologe oder eine Augenklinik – diese Expertise finden Sie nicht in jeder Praxis.
Umzüge passieren: Niemand möchte wegen eines Umzugs seine Versicherung wechseln müssen.
Wie unsere Partner mit der Tierarztwahl umgehen
Petprotect: Vollständige Wahlfreiheit in Deutschland und EU, Direktabrechnung mit über 3.000 Tierärzten
HanseMerkur: Freie Wahl aller niedergelassenen Tierärzte und Tierkliniken, auch im Ausland
Hepster: Freie Tierarztwahl, Direktabrechnung-Netzwerk wird kontinuierlich ausgebaut
Uelzener: Traditionell freie Wahl, besonders gute Akzeptanz bei Spezialkliniken
Was „freie Tierarztwahl“ konkret bedeutet
Hausarzt-Praxen: Jede tierärztliche Praxis mit Approbation
Tierkliniken: Auch spezialisierte Einrichtungen und Universitätskliniken
Notdienste: Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten
Ausland: Meist EU-weit, oft sogar weltweit für bestimmte Zeiträume
Spezialkliniken: Auch teure Spezialisierungen wie Herzchirurgie oder Neurologie
Die Vorgehensweise bei einem Tierarztwechsel
Die einfache Antwort: Einfach hingehen
Sie benötigen keine Erlaubnis: Gehen Sie einfach zu dem Tierarzt Ihrer Wahl. Sie müssen niemanden fragen, niemanden informieren, keine Formulare ausfüllen.
Sie müssen nichts anmelden: Der neue Tierarzt muss nicht bei Ihrer Versicherung „registriert“ oder „freigeschaltet“ werden.
Sie können sofort wechseln: Auch mitten in einer laufenden Behandlung können Sie den Tierarzt wechseln.
Was Sie trotzdem beachten sollten
Versicherungsunterlagen mitnehmen:
- Versicherungsschein oder -nummer
- Aktuelle Police-Bedingungen
- Bei laufenden Behandlungen: Kostenvoranschlag der bisherigen Praxis
Behandlungshistorie übertragen:
- Impfpass und alle medizinischen Unterlagen mitnehmen
- Bei chronischen Erkrankungen: Behandlungsverlauf dokumentieren
- Röntgenbilder und Laborwerte aus der alten Praxis holen
Bei laufenden Behandlungen:
- Rücksprache mit der Versicherung bei sehr teuren, mehrstufigen Behandlungen
- Nahtlose Dokumentation für Anschlussbehandlungen
- Zweitmeinungen sind versichert, Mehrfachbehandlungen manchmal problematisch
Direktabrechnung: Läuft sie beim neuen Tierarzt auch?
Das kommt auf den Anbieter an:
Großes Netzwerk (Petprotect, HanseMerkur): Hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch der neue Tierarzt Direktabrechnung anbietet
Wachsendes Netzwerk (Hepster): Nachfragen beim neuen Tierarzt erforderlich
Traditionelle Anbieter (Uelzener): Meist gute Abdeckung bei etablierten Praxen
Falls keine Direktabrechnung möglich: Sie zahlen vorab und reichen die Rechnung zur Erstattung ein – kein Problem für die Versicherung.
Was die freie Tierarztwahl wirklich bedeutet
Mehr als nur die Praxis um die Ecke
Spezialkliniken sind versichert
Kardiologie: Herzoperationen bei angeborenen Fehlern können 8.000-15.000€ kosten
Neurologie: Bandscheiben-OPs oder Hirntumor-Behandlungen bis 10.000€
Augenheilkunde: Grauer Star-Operationen oder Netzhautbehandlungen bis 3.000€
Dermatologie: Komplexe Allergietests und Immuntherapien bis 2.000€
Wichtig: Diese Spezialkliniken sind oft teurer als normale Tierarztpraxen, aber bei seriösen Versicherungen voll abgedeckt.
💡 Der wahre Wert der freien Tierarztwahl: Zugang zu Spezialisten, deren Behandlungen schnell 10.000 € oder mehr kosten können. Nur ein leistungsstarker Tarif sichert Ihnen diese oft lebensrettende Option. Finden Sie jetzt den passenden Schutz für solche Fälle →
Zweitmeinungen sind möglich
Wann sinnvoll:
- Bei schwerwiegenden Diagnosen
- Vor teuren Operationen
- Bei unklaren Krankheitsbildern
- Wenn Sie sich unsicher fühlen
Kostenübernahme: Die meisten Versicherungen zahlen auch für Zweitmeinungen, solange es sich um notwendige diagnostische Maßnahmen handelt.
Notfall-Behandlungen überall
Urlaubsreisen: Ihr Hund wird in Italien krank – die Behandlung wird erstattet
Umzug: Sie ziehen um und brauchen sofort einen neuen Tierarzt – kein Problem
Wochenend-Notfälle: Die nächste Tierklinik nimmt Sie auf, auch wenn Sie dort noch nie waren
Auslandsbehandlungen: Grenzen der freien Wahl
EU-Ausland: Bei den meisten Anbietern problemlos versichert
Weltweite Deckung: Unterschiede zwischen den Anbietern:
- Petprotect: Oft weltweite Deckung
- HanseMerkur: EU + ausgewählte Länder
- Hepster: Je nach Modul
- Uelzener: Meist EU + Schweiz
Zeitliche Begrenzungen: Meist 12 Monate pro Auslandsaufenthalt
Kostenerstattung: Nach deutschen GOT-Sätzen, bei höheren Auslandskosten möglicher Eigenanteil
Ausnahmen und besondere Klauseln
Seltene Einschränkungen bei der Tierarztwahl
Experimentelle Behandlungen:
Manche Versicherungen schließen experimentelle oder nicht anerkannte Behandlungsmethoden aus – unabhängig vom Tierarzt.
Bestimmte Behandler:
- Heilpraktiker für Tiere: Nicht bei allen Versicherungen abgedeckt
- Tierheilpraktiker ohne tierärztliche Ausbildung: Meist ausgeschlossen
- Alternative Medizin: Je nach Anbieter unterschiedlich
Vorab-Genehmigungen:
Bei sehr teuren Behandlungen (über 3.000-5.000€) verlangen manche Anbieter eine Vorab-Genehmigung – das hat nichts mit der Tierarztwahl zu tun, sondern mit der Kostenkontrolle.
Die Rolle der GOT bei verschiedenen Tierärzten
Wichtig zu verstehen: Verschiedene Tierärzte rechnen unterschiedlich ab, aber immer nach der gleichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Typische Preisunterschiede je nach Praxis:
- Landarzt: Oft 1- bis 2-facher GOT-Satz
- Stadtpraxis: Meist 2- bis 3-facher GOT-Satz
- Spezialklinik: Regelmäßig 3-facher GOT-Satz
- Notdienst: Bis zu 4-facher GOT-Satz plus Pauschalen
Für Ihre Versicherung bedeutet das: Je nach gewähltem Tierarzt können die Rechnungen unterschiedlich hoch ausfallen – aber die Erstattungsgrenze Ihrer Police (z.B. „bis zum 3-fachen Satz“) bleibt dieselbe.
💡 Tipp: Fragen Sie neue Tierärzte vorab, nach welchem GOT-Satz sie üblicherweise abrechnen, um Überraschungen zu vermeiden.
Was Sie im Kleingedruckten prüfen sollten
Geografische Beschränkungen:
- „Nur in Deutschland“ vs. „EU-weit“ vs. „weltweit“
- Zeitbegrenzungen bei Auslandsaufenthalten
Behandler-Qualifikationen:
- „Approbierte Tierärzte“ (Standard)
- Ausschluss bestimmter Berufsgruppen
Vorab-Genehmigungen:
- Ab welcher Kostenhöhe erforderlich
- Welche Behandlungen betroffen sind
Experimentelle Behandlungen:
- Was gilt als „anerkannte Schulmedizin“
- Abdeckung alternativer Heilmethoden
Checkliste für einen reibungslosen Tierarztwechsel
1. Die Vorbereitung: Was Sie vor dem ersten Termin tun sollten
- Medizinische Unterlagen sammeln: Halten Sie Impfpass, bisherige Röntgenbilder, Laborwerte und eine aktuelle Medikamentenliste bereit.
- Versicherungsinfo vorbereiten: Notieren Sie Ihre Police-Nummer und fragen Sie bei der neuen Praxis an, ob eine Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung möglich ist.
2. Der erste Termin: Ein guter Start
- Vereinbaren Sie einen reinen Kennenlerntermin, um Praxis, Team und Behandlungsphilosophie in Ruhe kennenzulernen.
- Fragen Sie gezielt nach Praxisabläufen bei Terminvergabe, Notfällen und der Abrechnung.
3. Sonderfall: Wechsel bei laufender Behandlung
- Stellen Sie bei chronischen Krankheiten eine nahtlose Medikamentenversorgung sicher und informieren Sie die neue Praxis lückenlos.
- Informieren Sie bei sehr teuren, geplanten OPs Ihre Versicherung sicherheitshalber vorab über den Wechsel.
Was tun, wenn es Probleme gibt?
Die neue Praxis kennt Ihre Versicherung nicht?
- Zeigen Sie Ihren Versicherungsschein oder die digitale Karte in der App vor.
- Bitten Sie die Praxis, die Service-Hotline Ihrer Versicherung anzurufen.
- Im Zweifel: Zahlen Sie per Vorkasse und reichen die Rechnung selbst zur Erstattung ein.
Der Kostenvoranschlag ist unerwartet hoch?
- Vergleichen Sie ihn mit den Kosten bei Ihrem alten Tierarzt.
- Holen Sie eine Zweitmeinung ein – diese ist in der Regel mitversichert.
- Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob die Kosten plausibel sind.
Die Direktabrechnung wird abgelehnt?
- Fragen Sie freundlich nach dem Grund – manchmal liegt es nur an der Software.
- Akzeptieren Sie die Zahlung per Vorkasse als unkomplizierte Alternative.
- Bei wiederholten Problemen können Sie einen Wechsel der Versicherung in Betracht ziehen.
Fazit: Tierarztwechsel ist völlig unkompliziert
Die Sorge vor einem Tierarztwechsel mit Versicherung ist völlig unbegründet. Alle seriösen Hundekrankenversicherungen bieten heute die freie Tierarztwahl ohne jede Einschränkung. Sie können wechseln, wann Sie wollen, so oft Sie wollen und zu wem Sie wollen.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Keine Bürokratie: Sie müssen niemanden fragen, niemanden anmelden, keine Formulare ausfüllen.
Sofort möglich: Auch mitten in laufenden Behandlungen können Sie wechseln.
Umfassende Abdeckung: Von der Hausarztpraxis bis zur Spezialklinik, vom Notdienst bis zum Auslandstermin.
Qualitätsmerkmal: Freie Tierarztwahl ist ein wichtiges Zeichen für eine seriöse Versicherung.
Vorbereitung hilft: Mit den richtigen Unterlagen und Informationen wird der Wechsel noch einfacher.
Verschiedene Kosten sind normal: Unterschiedliche Tierärzte rechnen unterschiedlich ab – das ist normal und rechtens.
Die freie Tierarztwahl gibt Ihnen die Flexibilität, die Sie brauchen: den besten Tierarzt für Ihren Hund zu finden, bei Problemen zu wechseln, bei Notfällen überall hingehen zu können und bei Umzügen flexibel zu bleiben.
Lassen Sie sich diese Sorge also nicht nehmen – konzentrieren Sie sich darauf, den besten Tierarzt für Ihren Hund zu finden. Ihre Versicherung macht mit.
Flexibilität und Sicherheit für Ihren Hund
Wählen Sie eine Versicherung, die sich Ihrem Leben anpasst – nicht umgekehrt. Alle von uns empfohlenen Tarife garantieren Ihnen die freie Wahl des Tierarztes, egal ob bei Umzug, im Notfall oder beim Besuch in einer Spezialklinik.
Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die konkreten Bedingungen Ihrer Wunsch-Versicherung. Dieser Artikel gibt den Stand der meisten seriösen Anbieter wieder, individuelle Bedingungen können abweichen.